Liebe Freundinnen und Freunde,
hiermit laden wir Euch herzlich ein zur Wahlversammlung am 17.05.2025 um 12:00 Uhr im Clemens August-Forum, Clemens-August-Straße 33a in 50321 Brühl. Im Anschluss findet an gleicher Stelle die Kreismitgliederversammlung statt.
Auf der Wahlversammlung möchten wir die Reserveliste und die Direktkandidaturen für die Kreistagswahl 2025 wählen. Bitte bringt für die Abstimmung Euren Personalausweis mit. Vielen Dank!
Die Tagesordnung der WV sowie alle Anträge und Bewerbungen findet Ihr unter:
https://rek.antragsgruen.de/WV-17052025
Hier könnt Ihr bei Interesse gerne Eure Bewerbung einreichen oder sendet sie bitte bis zum 16.05.2025 an partei@gruene-rek.de. Eine spontane Bewerbung auf der Wahlversammlung ist natürlich auch möglich.
Eure Teilnahme ist entscheidend, damit Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden können und die Beschlussfähigkeit sichergestellt ist. Vielen Dank für Euer Kommen!
Bitte prüft Eure Stimmberechtigung für die Wahlen, die Bestimmungen haben wir Euch gerne unter der Tagesordnung zusammengestellt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist sich ggf. mit dem entsprechenden Ortsverband über eine gewünschte Kandidatur abzustimmen. Wenn Ihr Euch zur Wahl aufstellen möchtet, bringt bitte zwingend den Personalausweis und eine Wählbarkeitsbescheinigung mit, die Ihr bei Eurem zuständigen Wahlamt erhalten könnt. Plant im Falle Eurer Wahl bitte auch Zeit ein, zur Abwicklung aller notwendigen Formalitäten.
Hinweis für Bewerber*innen: Kandidat*innen, die am Tag der Wahlversammlung nicht persönlich anwesend sein können, müssen dem Kreisvorstand vorab eine schriftliche Willenserklärung übermitteln, aus der hervorgeht, dass sie sich um das jeweilige Amt bewerben und im Falle der Wahl, diese auch annehmen. Ohne diese Erklärung ist eine Kandidatur in Abwesenheit nicht zulässig!
Zur Wählbarkeit als Kommunalwahlkandidat*in sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union innehat
- mindestens 18 Jahre alt (am Wahltag) ist
- mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat.
- nicht von der Wählbarkeit infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist.
Sonderfall
Kandidatur von Beamt*innen und Angestellten des öffentlichen Dienstes oder Mitarbeiter*innen von Unternehmen, an denen die Gemeinde oder der Kreis maßgeblich beteiligt ist:
- es sind die Unvereinbarkeitsvorschriften des § 13 Kommunalwahlgesetz zu beachten.
- Wer diesen Unvereinbarkeitsvorschriften unterliegt, kann zwar als Kommunalwahlkandidat*in aufgestellt werden
- er/sie kann aber nach der Kommunalwahl die Annahme der Wahl nur erklären, wenn er/sie die Beendigung des Dienstverhältnisses nachweist.
Wir freuen uns auf Euch, meldet Euch auch gerne bei Fragen, Wünschen oder Anregungen.
Herzliche Grüße
Birgit Vonester & Christian Schubert
Vorsitzende Grüne REK
auch vom Team der Kreisgeschäfsstelle
Kathleen Bausch, Kreisgeschäftsführerin
Alice Beuth, Kreisgeschäftssekretärin