| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 16.07.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2.6. Feststellung der Tagesordnung |
| Antragsteller*in: | Grüner OV Wesseling - Vorstand (dort beschlossen am: 14.07.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.07.2026, 19:31 |
A1: Tagesordnungspunkt 6: Basisdemokratische Entscheidung über eine neue Satzung
Antragstext
Änderungen der Satzung werden durch eine schriftliche Urabstimmung der
Mitglieder entschieden. Der Kreisvorstand leitet die Urabstimmung nach dem
Abschluss des Satzungsretormprozesses, den wir auf der letzten Mitglieder
Versammlung beschlossen haben, ein.
Begründung
Der Kreisvorstand wurde von der Mitgliederversammlung beauftragt eine grundlegende Überarbeitung der Satzung und der Finanzordnung des Kreisverbands vorzubereiten. Der Entwurf der überarbeiteten Satzung und Finanzordnung soll spatestens der letzten KMV im Jahr 2026 zum Beschluss vorgelegt werden. Es macht daher keinen Sinn vorab einzelne Paragraphen zu andern. Dies führt zu Widersprüchen in den Satzungsregelungen.
Die Bundespartei hat seiner Urabstimmung über die Änderungen der Bundessatzung ein hervorragendes Beispiel für demokratische Partizipation aller Mitglieder und Basisdemokratie gegeben. Dies sollten wir Grüne im Rhein-Erft-Kreis übernehmen.
Unsere Kreismitgliederversammlungen werden oft nur von weniger als 10 Prozent der Mitglieder besucht. So könnte es sein, dass vielleicht nur 50 Personen über die Satzung eines Kreisverbandes mit 950 Mitgliedern entscheiden. Dies würde dem Anspruch einer basisdemokratischen Partei nicht gerecht.
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