Infos über LDK-Delegiertenwahl
Für die LDK im Mai 2025
Liebe Freundinnen und liebe Freunde,
für die bevorstehende Wahl der Delegierten zur Landesdelegiertenkonferenz möchten wir euch über wichtige Voraussetzungen und Regelungen informieren.
Stimmberechtigte Personen
Stimmberechtigt für die Wahl der Delegierten ist, wer am Tag der Versammlung folgende Kriterien erfüllt:
- Mindestens 16 Jahre alt
- Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen
- Seit mindestens 16 Tagen mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet
- Deutscher im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates
- Nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen
Wichtige Termine und Regelungen
- Die Wahl der Delegierten ist erst ab dem 1. August 2024 zulässig, gemäß Kommunalwahlgesetz §17 (4).
- Die Delegiertenwahlen müssen in Präsenz durchgeführt werden, eine digitale Durchführung ist nicht möglich.
Besonderheiten und Herausforderungen
- Die Regelungen des Kommunalwahlgesetzes unterscheiden sich vom Bundeswahlgesetz hinsichtlich Alter und Staatsbürgerschaft.
- Viele Kreisverbände müssen ihre Delegierten neu wählen, da bestehende Delegierte möglicherweise nicht alle Voraussetzungen des Kommunalwahlgesetzes erfüllen.
- Besonders herausfordernd ist dies für Kreisverbände, die bereits am 15. März Delegierte für den Ruhrparteitag stellen müssen.
Informationen für bisherige Delegierte:
Der Kreisvorstand wird der Mitgliedschaft den Vorschlag unterbreiten, über die am 07.09.24 gewählte LDK-Delegation per Blockwahl abzustimmen. Falls es dagegen Widersprüche aus der Mitgliedschaft geben sollte, muss eine Neuwahl durchgeführt werden. Bitte informiert uns, falls Ihr nicht mehr zur LDK-Delegation gehören und damit nicht zur Wahl am 14.03.2025 antreten möchtet.
Ausblick
Die nächste LDK nach dieser Wahl ist erst für 2026 geplant.