Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung am 24.02.2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 10.1 Antrag zur Satzungsänderung Grüne Jugend Rhein-Erft-Kreis |
Antragsteller*in: | Anne Klein (Grüne Jugend REK Sprecherin) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.02.2024, 16:47 |
A2: Satzungsänderungsantrag §9 der Satzung des Kreisverbandes / Änderung vom 22.02.2024
Antragstext
Änderung des Satzungsänderungsantrages vom 22.02.2024
Hiermit beantrage ich die Satzung des Kreisverbandes wie folgt zu ändern:
Alt
§ 9 Grüne Jugend
(1) Die Grüne Jugend Rhein-Erft-Kreis ist eine angegliederte Organisation von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Rhein-Erft-Kreis.
(2) Die bis zu 30-jährigen Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband
Rhein-Erft-Kreis sind auf eigene Erklärung gegenüber den Kreisverband
gleichzeitig Mitglieder der Grünen Jugend.
(3) Die Grüne Jugend gibt sich eine Satzung. In dieser regelt die Grüne Jugend
u.a. die Mitgliedschaft, ihre Außenvertretung und die Zuständigkeiten bei
Finanzangelegenheiten.
(4) Die Grüne Jugend wirtschaftet im Rahmen eines Budgets selbstständig. Näheres
regelt eine Finanzordnung, die zwischen der Grünen Jugend und dem Kreisvorstand
vereinbart wird.
(5) Die Grüne Jugend hat das Recht, inhaltlich eigenständige Positionen nach
außen zu vertreten, soweit sie dem Grundkonsens der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nicht widersprechen.
Neu
§9 GRÜNE JUGEND Rhein-Erft-Kreis (REK)
(1) Die GRÜNE JUGEND Rhein-Erft-Kreis ist die politische Jugendorganisation von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Rhein-Erft-Kreis. Sie ist als Vereinigung der
Partei ein Zusammenschluss mit der Zielsetzung, sich in ihrem Wirkungskreis für
den Grundkonsens der Partei einzusetzen, sowie die besonderen Interessen der
GRÜNEN JUGEND in den Organen der Partei zu vertreten, um an der politischen
Willensbildung mitzuwirken.
2) Die bis zu 28-jährigen Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband
Rhein-Erft-Kreis sind auf eigene Erklärung gegenüber dem Kreisverband
gleichzeitig Mitglieder der Grünen Jugend.
(3) Die GRÜNE JUGEND REK organisiert ihre Arbeit autonom. Sie hat Programm-,
Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Satzung und Programm der GRÜNEN JUGEND
Rhein-Erft-Kreis dürfen dem Grundkonsens der Partei nicht widersprechen.
(4) Die GRÜNE JUGEND Rhein-Erft-Kreis hat das Recht, Anträge an alle Organe der
Kreispartei zu stellen. Das beinhaltet die KMV, den KPR und den Kreisvorstand.
Liebe Grüße
Anne Klein
I.A. der Grünen Jugend REK
Begründung
Der §9 der Satzung des Kreisverband Rhein-Erft-Kreis bedarf einer allgemeinen Korrektur.
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